Unterteilungselement

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden alle Straftaten sanktioniert, die durch Verantwortliche von Wirtschaftsunternehmen oder zum Nachteil von Unternehmen begangen werden. Die Strafverfolgung richtet sich dementsprechend gegen Vorstände, Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens. Die meisten dieser Beschuldigten sind bislang unbescholten und haben keine Voreinträge im Bundeszentralregister. Gerade bei der Strafverteidigung im Steuerstrafrecht fallen regelmäßig auch Straftaten aus dem Wirtschafstrafrecht an. Diese haben oftmals weiter reichende wirtschaftliche Konsequenzen für das Unternehmen zur Folge, als die Straftat selber. Dies insbesondere dann, wenn durch Straftaten wie Korruption diese in anderen Ländern sanktioniert werden können.
Gerade Unternehmen können als unbeteiligte Dritte in derartigen Fällen durch die Gerichte sanktioniert werden. Im Wirtschaftsstrafrecht erhalten die Beschuldigten häufig erst dann davon Kenntnis, dass gegen sie ermittelt wird, wenn es beispielsweise zu einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder gar zu einer Festnahme kommt. Die Folgen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen treffen Unternehmen in doppelter Hinsicht: Auf der einen Seite durch die Wirkung in der Öffentlichkeit, auf der anderen Seite sehen sich viele betroffene Firmen nach einer Sicherstellung von Beweismitteln nicht in der Lage zu handeln. Häufig werden insbesondere die EDV (Computer inkl. Software und Datenbestand) sowie Akten aus den laufenden Geschäften beschlagnahmt. Auch eine Arrestierung des Vermögens kann ein Unternehmen vor ernst zunehmende Probleme stellen. In diesen Fällen ist die zeitnahe Beauftragung eines kompetenten Verteidigers immens wichtig, da dieser im Rahmen einer Akteneinsicht alle notwendigen Informationen erhält, auf deren Basis die Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann. Je früher die Verteidigung beginnen kann, desto besser sind die Möglichkeiten im Vorfeld auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Verteidigung in 

  • Betrugsfällen 
  • Fällen der Untreue Korruptions- und Bestechungsverfahren und 
  • Fällen des Kapitalmarktstrafrechts
  • Arbeitsstrafrecht
  • Kartellstrafrecht

 

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist ein spezielles Strafrecht für Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Die arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften ergeben sich sowohl aus dem Strafgesetzbuch, als auch aus dem Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht.

Wir vertreten Arbeitgeber und Personalverantwortliche insbesondere in folgenden Fällen:

Illegale Arbeitnehmerüberlassung (AÜG),  Arbeitnehmerentsendung (AEntG), Ausländerbeschäftigung (AufenthG, SchwarzArbG)

  • Lohnsteuerhinterziehung (§§ 370, 378, 380 AO)
  • Beitragshinterziehung (§ 266a StGB)
  • Mindestlohnverstöße (§ 21 MiLoG)
  • Arbeitszeitrecht (ArbZG) und Arbeitsschutzrecht
  • Delikte gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

 

Kartellrecht

Durch das Kartellrecht werden wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Verhaltensweisen sowie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten. Verstöße werden sowohl im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als auch im Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert. Bei Ordnungswidrigkeiten nach dem GWB kommt neben der Haftung der handelnden Person auch eine Sanktionierung von Aufsichtspersonen und Unternehmen in Betracht.

Wir verteidigen betroffene Unternehmen und deren Geschäftsführer und Mitarbeiter insbesondere gegen folgende Vorwürfe:

  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
  • Submissionsbetrug (§ 263 StGB)
  • Ordnungswidrigkeiten, z.B. Bildung von Preis- oder Quotenkartellen