Das Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung führt neben möglichen bußgeldrechtlichen Folgen insbesondere zu einer Verlängerung der Festsetzungsverjährungsfrist von vier auf fünf Jahre.
Nach dem Ankauf der neuen CD mit Steuerdaten durch das Land Rheinland-Pfalz haben Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in ganz Deutschland am Dienstag Hunderte von Häusern und Wohnungen durchsucht.
Das Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung führt neben möglichen bußgeldrechtlichen Folgen insbesondere zu einer Verlängerung der Festsetzungsverjährungsfrist von vier auf fünf Jahre.