Unterteilungselement

Steuerstreitverfahren

Wir vertreten Sie und Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen Steuerstreitverfahren als auch in gerichtlichen Steuerstreitverfahren vor sämtlichen Finanzgerichten der Bundesländer sowie vor dem Bundesfinanzhof. Meine umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht kommen unseren Mandaten im Steuerstreitverfahren dabei zu Gute. Ein Steuerstreitverfahren kann sich gegen Handlungen und sonstige Maßnahmen der in der Steuer- und Finanzverwaltung tätigen Behörden richten. Der Fokus unserer Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts, des internationalen und des europäischen Steuerrechts.

Am Beginn eines neuen Verfahrens steht dabei immer eine intensive Strategieberatung mit dem Mandanten. Gemeinsam wird der konkrete Sachverhalt erörtert. Dabei kommt auch eine Kosten- und Risikoanalyse nicht zu kurz, da diese Verfahren erfahrungsgemäß häufig sehr langwierig sind. Sie haben Zweifel an einer Entscheidung? Wir zeigen Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Prüfung der Entscheidung und der Durchsetzung Ihrer Interessen auf.

Außergerichtliches Steuerstreitverfahren

Das außergerichtliche Steuerstreitverfahren wird häufig mit einem Einspruch gegen eine angegriffene Maßnahme der Behörde eröffnet. Im Bereich der Steuer- und Finanzverwaltung wird die getroffene Entscheidung zunächst durch die Behörde selbst erneut geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird der bislang zuständige Sachbearbeiter prüfen, ob er einen Fehler gemacht hat. Kommt es zu einer Bejahung dieser Fragestellung, ergeht eine entsprechend geänderte Entscheidung.

Oftmals ist die Situation jedoch deutlich umfangreicher und bedeutet eine zeitintensive Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt. Für diese Fälle wurden durch die Finanzämter so genannte Rechtsbehelfsstellen (RBST) und Rechtsbehelfsbezirke (RBBZ) installiert. In diesen beschäftigen sich die Sachbearbeiter nur mit Einsprüchen und evtl. anschließenden Klagen von Steuerpflichtigen.

Gelangt eine RBST zu der Auffassung, dass der Steuerpflichtige Recht hat, wird beispielsweise ein entsprechend geänderter Steuerbescheid oder anderer angegriffener Verwaltungsakt erlassen. Ist jedoch auch die RBST der Ansicht, dass der angegriffene Verwaltungsakt richtig ist, wird eine so genannte Einspruchsentscheidung oder eine Teileinspruchsentscheidung getroffen. Mit dieser Entscheidung ist das außergerichtliche Streitverfahren beendet. Gegen eine solche Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidung gibt es ausschließlich die Möglichkeit der Klage vor den Finanzgerichten.

Gerichtliches Steuerstreitverfahren

Für gerichtliche Steuerstreitverfahren gibt es in Deutschland die so genannte Finanzgerichtsbarkeit.

Eine Klage gegen eine Entscheidung eines Finanzamtes muss grundsätzlich bei dem jeweils zuständigen Finanzgericht erhoben werden. Die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Finanzgerichte richtet sich dabei nach den Vorschriften des Ausführungsgesetzes zur Finanzgerichtsordnung. Für Steuerstrafverfahren sind allerdings nicht die Finanzgerichte, sondern die jeweiligen Strafkammern der Amts- und Landgerichte zuständig. Sie haben eine Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidung erhalten und möchten deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen?

Gerne erörtern wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens und erheben im Anschluss diese Klage für Sie.