Unterteilungselement

Erbrecht

  1. Nachfolgeplanung

    Sowohl Privatleute als auch Unternehmer sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie das vorhandene Vermögen – möglichst steuerschonend – auf die nächste Generation übergeht.

    Privatpersonen, die über Jahre eigenes Vermögen erarbeitet oder bereits geerbtes Vermögen erhalten haben, sind häufig daran interessiert, diese Werte – sofern möglich – für die nächste Generation zu erhalten.

    Sinnvoll ist es auch an dieser Stelle, dies immer mit dem Blick auf steuerliche Folgen bestmöglich zu gestalten.

    Ich unterstütze und berate Sie bei der Gestaltung oder Anpassung Ihres Testaments.

    Und insbesondere Unternehmer, die sich Gedanken darüber machen, wie ihr teils erhebliches betriebliches Vermögen auf die nächste Generation übergehen kann, erhalten von mir die notwendigen Gestaltungshinweise. Im Rahmen dessen muss sowohl dem Gesellschafts- als auch dem Steuerrecht genaue Beachtung geschenkt werden. Dabei verstehe ich mich als Mittler zwischen den Generationen, da sich insbesondere ein Betriebsübergang von einer auf die nächste Generation in der Familie nicht immer leicht darstellt. Oftmals prallen hier neue Ideen mit dem Wunsch nach dem Erhalt von Bewährtem aufeinander.

    Sowohl bei der vorweg genommen Erbfolge als auch bei der Abfassung des dafür erforderlichen Testaments stehe ich beratend an Ihrer Seite.

  2. Beratung bei Erbschaft

    Gerade im Erbfall stellen sich viele Fragen, auf die ein Erbe zeitnah fundierte Antworten benötigt.

    Denn nicht nur in dem Fall, wo sich beispielsweise eine Überschuldung des Nachlasses abzeichnet, sollte man genau wissen, wie man agiert. Auch in den Fällen, in denen erhebliches Vermögen vererbt wird kann es gleichwohl unter bestimmten Voraussetzungen für Erben sinnvoll sein, dass Erbe auszuschlagen, um dadurch höhere Ansprüche aus dem Nachlass zu erlangen.

    Auch Fragen, wie möglicherweise disquotale vorzeitige Schenkungen an einzelne Erben zu berücksichtigen sind, bedürfen der Klärung.

    Bei all diesen Fragen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, um das für Sie bestmöglich Ergebnis zu erzielen.

  3. Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und / oder Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Sollte es nicht möglich sein, sinnvolle Einigungen im Rahmen einer Erbengemeinschaft zu erzielen, unterstütze ich Sie im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dabei bin ich mir einerseits bewusst, dass in der Familie gestritten wird, andererseits sehe ich mich als Ihr Interessenvertreter und setze Ihre Ansprüche notfalls mit dem notwendigen Nachdruck durch. Im Rahmen dessen unterstütze ich Sie sowohl dabei, zweifelhafte Testamente anzugreifen, als auch ein mehrdeutiges Testament korrekt auszulegen und dies dem Gericht zu vermitteln.

    Auch der Geltendmachung Ihrer Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite.

    Letztlich unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erbengemeinschaft durchzusetzen oder diese auseinanderzusetzen.

  4. Testamentsvollstreckung und Umgang mit Testamentsvollstreckern

    In vielen Fällen ist es aus Sicht des Erblassers sinnvoll, jemanden mit der Abwicklung seines Willens zu beauftragen, um Streit unter den Erben zu vermeiden. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker erarbeite ich Lösungen mit Ihnen, die sicher stellen, dass Ihr Wille in fairem Rahmen umgesetzt wird.

    Sollte es Probleme mit dem durch den Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker geben, helfe ich Ihnen gleichwohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und / oder Suche nach Lösungen, diesen von seine Pflichten zu entbinden und einen neuen Testamentsvollstrecker zu berufen.