Unterteilungselement

Steuerstrafrecht

Im Bereich des Steuerstrafrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten vertreten wir unsere Mandanten und deren Berater bundesweit. Im Rahmen der Verteidigung sehen wir uns als Partner Ihres Rechtsanwaltes, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers und nicht als Konkurrenz zu diesem.

Unsere Schwerpunkte in diesem Bereich liegen auf

  • Steuerstrafverteidigung 
    • Umsatzsteuer- und Zollhinterziehung
    • Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und ihre steuerstrafrechtlichen Folgen
    • Besteuerung von Spekulationsgewinnen
    • Nicht erklärte Kapitaleinkünfte oder Schwarzgeld im Ausland
  • Strafrechtliche Präventivberatung
  • Gutachten zu steuer- und strafrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen und / oder Steuernacherklärungen
  • Unterstützung in laufenden Steuerstrafverfahren
  • Erstellung von Richtlinien und Konzepten zur Aufdeckung steuerstrafrechtlicher Risiken im Unternehmen
  • Rechtsmittel gegen Durchsuchung, Beschlagnahme, Arrest und Verfall
  • Zollstrafrecht

 

Zollstrafrecht

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Zoll können zu erheblichen Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen für die handelnden Geschäftsführer und Mitarbeiter führen. Darüber hinaus können auch die betroffenen Unternehmen mit Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) belegt werden.

Wir verteidigen Unternehmen sowie ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter gegen folgende Vorwürfe:

  • Zollhinterziehung (§ 370 AO)
  • Bannbruch (§ 372 AO)
  • Schmuggel (§ 373 AO)
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO)
  • Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO)
  • Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO)
  • leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
  • Steuergefährdung (§ 379 AO)
  • Verbrauchsteuergefährdung (§ 381 AO)
  • Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO)
  • Ordnungswidrigkeiten nach §§ 30, 130 OWiG

 

Außenwirtschaftsrecht

Wir vertreten Sie kompetent gegenüber dem Vorwurf, die Regeln des grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistung-, Geld- und Know-How Transfers verletzt zu haben und besitzen umfassende Kenntnis der einschlägigen straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Normen. Das klassische Außenwirtschaftsstrafrecht und Embargorecht ist hier genauso wie das Kriegswaffenstrafrecht unser Metier.