So haben sich schon viele Deutsche in einem ersten Schritt dazu entschieden, Immobilien in Dubai zu erwerben. Sofern diese Immobilien selbstgenutzt wurden, stellt dies auch grundsätzlich kein Problem dar. Allerdings müssen sich einige in Deutschland Steuerpflichtige mit Nachfragen des Finanzamts auseinandersetzen, sofern sich ihre Daten auf der von Olaf Scholz, damals noch Finanzminister, angekauften CD befanden.
Andere in Deutschland Steuerpflichtige entscheiden sich dazu, ihre berufliche Tätigkeit nach Dubai zu verlegen, sofern es hinsichtlich der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eine gewisse Standortunabhängigkeit gibt.
Dazu gehören u.a Influenzer oder andere Kreative, die ihre Einnahmen im Wesentlichen über Onlineportale erwirtschaften.
Da der deutsche Fiskus bereits aus der Daten CD erste Erfahrungen mit Einnahmen aus Dubai sammeln durfte, wendet er sich aktuell denjenigen zu, die bereits nach Dubai verzogen sind und prüft, ob ggf. Einnahmen, die man in Deutschland hätte der Besteuerung zuführen müssen, existieren.
Das geschah oftmals in Unkenntnis und vermutlich meistens in den Fällen, wo die Einnahmen noch überschaubar waren. Vielen dürfte nicht bekannt gewesen sein, dass man hier ein Gewerbe anmelden muss, in Folge dessen man auch steuerlich erfasst worden wäre.
Die Folgen dürften überschaubar sein und sich im Rahmen sogenannter Selbstanzeigen aus dem Weg räumen lassen.
Problematischer dürften die Fälle sein, bei denen neben einem Wohnsitz in Dubai ein deutscher Wohnsitz beibehalten wurde, da dann ggf. eine doppelte steuerliche Ansässigkeit gegeben sein kann.
Diese und andere Probleme will jetzt an vorderster Front die Behörde für Finanzkriminalität in NRW verfolgen.
Mögliche Betroffenen sollten sich frühzeitig professionellen Rat suchen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden, um qualifizierte Unterstützung zu erhalten.