Nach dem Ankauf der neuen CD mit Steuerdaten durch das Land Rheinland-Pfalz haben Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in ganz Deutschland am Dienstag Hunderte von Häusern und Wohnungen durchsucht. Die Credit Suisse bestätigte, dass auch ihre Kunden betroffen sind. Der JUVE Verlag für juristische Information GmbH veröffentlichte exklusiv eine Liste mit gut 25 Steuerexperten aus ganz Deutschland, die die Bank ihren Kunden für die Aufarbeitung der Fälle und mögliche Selbstanzeigen empfiehlt.
In Hamburg und für den norddeutschen Raum handelt es sich auch um die Kanzlei Strunk Kolaschnik, mit der wir im Rahmen der aktuellen Problematiken regelmäßig und intensiv zusammenarbeiten.
Korruptionsbekämpfung im Vereinigten Königreich
Mit dem UK Bribery Act 2010 hat das Vereinigte Königreich die bisher geltenden Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung auf den neuesten Stand gebracht und insbesondere an die Vorgaben der OECD angepasst. Die bedeutendsten Änderungen hierbei sind auch die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten, die Vorschriften auf deutsche Unternehmen anzuwenden. Ähnlich wie bei dem US-amerikanischen Vorläufer, dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) lassen bestimmte Konstellationen der Bestechung ein Eingreifen englischer Ermittlungsbehörden zu.
Dies ist hauptsächlich dann der Fall, wenn eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Unternehmen verbunden ist, eine Korruptionstat begeht und das Unternehmen gleichzeitig eine Verbindung zum vereinigten Königreich aufweist. Darunter fallen vor allem Tochtergesellschaften, Handelsvertreter oder Angestellte. Eine Verbindung zum Vereinigten Königreich ist auch dann gegeben, wenn das Unternehmen beispielsweise eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte im Vereinigten Königreich betreibt oder in der Rechtsform einer englischen Ltd. geführt wird. Als Sanktion ist eine Geldstrafe in unbegrenzter Höhe möglich. Das Unternehmen kann sich nur dann verteidigen, wenn es nachweist, dass es angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption umgesetzt hat. Für diesen Fall hat das englische Justizministerium den Entwurf eines Leitfadens veröffentlicht. Danach hat sich ein derartiges Programm an folgenden 6 Grundprinzipien zu orientieren:
- Risikobeurteilung
- Verpflichtung durch das Top-Management
- Gebührende Sorgfalt bei der Auswahl der Geschäftspartner
- Klare, praktische und verfügbare Richtlinien und Vorgehensweisen
- Effektive Einführung bzw. Umsetzung des Compliance-Programms
- Überwachung und Überprüfung des Compliance-Programms
Insoweit sollten insbesondere international tätige Unternehmen oder diejenigen, die möglicherweise in Form einer englischen Ltd. geführt werden, ihr aktuelles Compliance-Programm überprüfen und den Gegebenheiten anpassen.