Unterteilungselement

Aktuelles

Steuer-CDs decken Steuerhinterziehungen auf

Neue Steuerdaten-CD aus Dubai soll Steuerhinterziehungen aufdecken.

Im Sommer 2021 berichtete erstmals Der Spiegel vom Erwerb neuer Steuerdaten durch den damaligen Finanzminister und Kanzlerkandidaten Olaf Scholz aus dem Emirat Dubai. Unmittelbar danach bestätigte auch die FAZ, dass unter den Betroffenen mehrere tausend Deutsche zu finden seien, die unter anderem über Grundstücke in dem Golfemirat verfügten. Der heutige Bundeskanzler erhoffte sich durch den zwei Millionen Euro teuren Kauf, Steuerhinterziehungen von großem Ausmaß aufzudecken. 

Nach dem Ankauf solcher sog. Steuer-CDs werden die Daten den jeweiligen Finanzämtern weitergeleitet, nachdem die entsprechende örtliche Zuständigkeit anhand der erlangten Informationen ermittelt wurde. Handelt es sich um eine in Deutschland steuerpflichtige Person – etwa, weil in Deutschland der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort liegt -, vergleicht das Finanzamt die seitens der fraglichen Person abgegebenen Steuererklärungen mit den neu erworbenen Erkenntnissen aus Dubai. 

Treten dabei strafrechtlich relevante Unregelmäßigkeiten in Erscheinung, geht das Finanzamt in die Überprüfung der Steuererklärungen der letzten zehn Jahre über. 

Führen die Nachprüfungen zu einem Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO, wird gegen die fragliche Person das Strafverfahren eingeleitet. Im dann beginnenden Ermittlungsverfahren können verschiedene strafprozessuale Maßnahmen angeordnet werden. Beispielhaft zu nennen sind hierbei die Durchsuchung oder die Telekommunikationsüberwachung beim Verdacht eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung.

Aus ersten Erfahrungen mit diesen Fällen in unserer Praxis ist jedenfalls festzustellen, dass die Fahndungsstellen nach § 208 AO den Sachverhalt aufarbeiten

Spätestens zum Zeitpunkt dieses Stadiums ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 1 AO dann nicht mehr möglich.

Wir beraten Sie umfassend über die Wirkungen des Ankaufs der Daten auf Vermögenswerte in und Einkünfte aus den Emiraten und prüfen in gebotener Sorgfalt jeden Einzelfall hinsichtlich der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.